Haus- und Gewässerordnung des Angelverein "Petri Heil" e. V.


§ 1 Mitgliedschaft

Jeder unbescholtene Bürger Deutschlands hat die Möglichkeit Mitglied im Angelverein "Petri Heil" e.V. zu werden.

Er muss das 12. Lebensjahr vollendet haben und sich nach der Satzung und dieser Haus- und Gewässerordnung richten.

Alle Mitglieder des Angelvereins sind gleichberechtigt und haben sich im Sinne von Kameradschaftlichkeit und Sportlichkeit zu verhalten.


§ 2 Probezeit

Jeder Antragsteller auf Mitgliedschaft im Angelverein "Petri Heil" e.V. hat sich in einer Probezeit von einem Jahr zu bewähren.

Grobe Verstöße gegen die Satzung und die Haus- und Gewässerordnung werden mit sofortigem Ausschluss aus dem Angelverein geahndet.


§ 3 Rechte der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht am Vereinsleben teilzunehmen und die Geräte und Boote des Vereines zu nutzen.

Jedes Mitglied hat das Recht in der Probezeit (1 Jahr) unter Aufsicht eines Mitgliedes mit Angelberechtigung im Vereinsgewässer zu angeln.

Sollte während der Probezeit der Fischereischein nicht erworben werden, besteht Angelverbot bis zum Erwerb des Fischereischeines.

Jedes Mitglied hat das Recht, über die Finanzen des Vereins Auskunft zu erhalten. Zur Jahresendversammlung werden die Finanzen des Vereins dargelegt. Die Verwaltung der Finanzen des Vereins obliegen dem Kassenwart. Über die Finanzen kann nur der Vorstand verfügen. Der Kassenwart ist dem Vorstand und den Kassenprüfern rechenschaftspflichtig. Die Gelder gehören allen Mitgliedern, keiner Einzelperson. Die Unterschriftsberechtigten für das Vereinskonto werden vom Vorstand festgelegt, wobei immer zwei Unterschriftsberechtigte bei Kontobewegung unterzeichnen müssen. Die Zahl der Unterschriftsberechtigten wird auf vier begrenzt. Bei Fehlentscheidung oder dergleichen kommen die Unterzeichner selbst auf. Wer Vereinsgelder veruntreut oder entwendet ist persönlich dafür haftbar.

Werden Daten, welche im Vertrauen an den Vorstand gegeben worden sind, weiter gegeben, so ist dies als Vertrauensbruch und als Verletzung des Datenschutzes zu werten. Die persönlichen Daten der Sportfreunde sind nur für vereinsinterne Angelegenheiten zu nutzen und nicht für persönliche Zwecke. Verlässt ein Sportfreund den Verein, so sind seine Daten spätestens nach 14 Tagen zu löschen bzw. zu streichen.

Das Anglerheim kann von jeden Vereinsmitglied nach absolvierter Probezeit genutzt werden .Bei internen Vereinsproblemen hat der Vorstand das Vorecht auf dessen Nutzung.

Die Unterkünfte sind sauber und aufgeräumt zu verlassen. Der Antrag auf Nutzung hat vorher im Tageskontrollbuch des Angelvereins stattzufinden.


§ 4 Pflichten der Mitglieder

Jedes Vereinsmitglied hat die Pflicht das Vereinseigentum zu schützen und zu mehren. Jedes Vereinsmitglied und jeder Gastangler hat sich an die gültigen Fangbegrenzungen, Mindestmasse und Schonzeiten gemäß gültigem Fischereigesetz und Fischereiordnung des Landes Sachsen/ Anhalt zu halten.

Jedes Vereinsmitglied und jeder Gastangler hat die Pflicht die Natur und die Umwelt zu schützen, seinen Angelplatz sauber zu halten und diesen sauber zu verlassen. Die Satzung und die Haus- und Gewässerordnung sind von jedem Mitglied und Gastangler zu beachten und nach den dortigen Festlegungen zu verfahren.

Bei Verstößen kann die Angelberechtigung bei Gastanglern ersatzlos eingezogen werden und Mitglieder des Angelvereins können aus dem Angelverein nach Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.

Jeder Sportfreund des Angelvereins "Petri Heil" e.V. hat die Pflicht, im Rahmen seiner Möglichkeiten, an unserem Gewässer Kontrollen durchzuführen. Dabei hat er sich ordentlich vorzustellen und auszuweisen. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die kontrollierte Person auf unserem Privatgrundstück befindet. Nach 859 BGB müssen die Anweisungen des Eigentümers befolgt werden, ansonsten kann die entsprechende Person mit Gewalt vom Grundstück entfernt werden. Es kann aber auch über die Polizei erfolgen, wobei aber gleichzeitig Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen ist.

Jeder Sportfreund hat die Pflicht, unnatürliche Veränderungen am Gewässer oder der Natur sofort den Vorstand (schriftlich oder mündlich) zu melden (z.B. Fischsterben). Es ist unverzüglich das Umweltamt zu verständigen. An Sonn- und Feiertagen ist die Bereitschaft des Umweltamtes anzufordern, ansonsten das Polizeirevier Halle Süd, Telefon 0345 22423000 oder Polizeinotruf 110.

Hunde sind auf dem Vereinsgrundstück an der Leine zu führen.

Alle Mitglieder des Angelvereines haben dafür Sorge zu tragen, dass das Einfahrtstor zum vereinseigenen Gelände mit Einbruch der Dunkelheit, jedoch spätestens ab 20.00 Uhr verschlossen gehalten wird.


§ 5 Arbeitsstunden

Jedes Vereinsmitglied hat im Kalenderjahr mindestens zehn Arbeitsstunden für den Angelverein zu leisten. Davon sind acht Arbeitsstunden sind in den, vom Vorstand festgelegten Arbeitseinsätzen zu erbringen. Die restlichen Stunden sind individuell zur Pflege des Gewässers und der Angelstellen zu erbringen.

Bei Nichterbringung der Arbeitsstunden ist eine Vergütung in Höhe von 10,00 € pro Arbeitsstunde bis spätestens 15.12. des laufenden Jahres auf das Vereinskonto (Siehe Punkt 6) zu überweisen.

Sollte der Betrag nicht bezahlt bzw. die Stunden nicht geleistet werden, so erfolgt eine Angelsperre bis zur Begleichung der Schuld. Die Sperre endet mit der Begleichung der Schuld. Reststunden werden mit den, im Vorjahr geleisteten Stunden ergänzt, falls da ausreichend Arbeitsstunden geleistet wurden.

In jedem Falle entscheidet der Vorstand.


§ 6 Ruhende Mitgliedschaft

In Sonderfällen kann auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes eine ruhende Mitgliedschaft im Angelverein "Petri Heil" e.V. genehmigt werden.

Diese ist bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das folgende Kalenderjahr schriftlich beim Vorstand für die Dauer von maximal ein Jahr zu beantragen.


§ 7 Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand des Angelvereins festgelegt und von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Die Mitgliedsbeiträge für ein Kalenderjahr betragen:

Vollzahler 70,00 €
Rentner ab 01.01.2000 40,00 €
Rentner vor 01.01.2000 40,00 €
Lehrlinge, Studenten 40,00 €
passive Mitglieder 20,00 €
Schüler ohne eigenes Einkommen 20,00 €

Aufnahmegebühren:

Vollzahler, Rentner 60,00 €
Lehrlinge, Studenten, Schüler 30,00 €
Passive Mitglieder 20,00 €

Mitgliedschaft ab 01.01.2015 wird eine Kaution für den Schlüssel in Höhe von 50,- € erhoben.

Beim Austritt wird die Schlüsselkaution in Höhe von 50,- € zurückerstattet

 

Beträge für Gastangelkarten:

Tageskarte 8,00 €
24 Stunden Karte 12,00 €

Betrag für nicht geleistete Arbeitsstunden:

Je nicht geleistete Arbeitsstunde 10,00 €

§ 8 Beitragszahlung

Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus, spätestens bis zum 15.10. des laufenden Jahres für das folgende Jahr zu entrichten. Sie sind von jedem Mitglied auf das Vereinskonto:

Angelverein "Petri Heil" e.V.
IBAN:    DE64 8005 3762 0387 0736 06
BIC   :    NOLADE21HAL
bei: Saalekreissparkasse
Zweck: Mitgliedsbeitrag für [Name, Vorname] Jahr [Kalenderjahr]

einzuzahlen.

Der Mitgliedsbeitrag ist durch den Vorstand rechtlich einklagbar.

Beiträge und Aufnahmegebühren so wie Spenden werden nicht zurück erstattet.


§ 9 Angelplätze

JedesMitglied kann sich einen Angelplatz am Vereinsgewässer Krienitzanger in Absprache mit dem Vorstand einrichten. Dieser ist weitestgehend Natur belassen zu gestalten. Der Zugang zum Wasser sollte 2,5 Meter Breite pro Angler nicht überschreiten.

Das Aufstellen von Unterstellmöglichkeiten (Zelten) ist nur zum Zweck des Angelns von 3 Tage erlaubt. Längere Aufenthalte sind vom Vorstand zu genehmigen. Das Aufstellen von Zelten erfolgt auf eigene Gefahr, der Verein ist nicht haftbar.

Das Grillen an den Angelstellen ist erlaubt, wenn eine befestigte nicht brennbare Fläche von 90 cm mal 90 cm vorhanden ist und ausreichend geeignete Löschmittel bereitgestellt werden.

Das Errichten und das Abbrennen von offenem Feuer ist nur an der ausgewiesenen Feuerstelle auf dem Vereinsgelände nach Absprache mit dem Vorstand erlaubt, nicht jedoch bei einer geltenden Waldbrandwarnstufe in Halle und Saalekreis (Brandschutz).


§ 10 Anzahl Angelgeräte

Geangelt werden darf maximal mit drei Angelruten, davon dürfen

eine Rute mit Friedfischköder
eine Rute mit Raubfischköder
eine Kopfrute Stipprute mit oder ohne Rolle, mit maximal 20er Schnur und 14er Haken

oder

zwei Ruten Friedfischköder
eine Kopfrute Stipprute mit oder ohne Rolle, mit maximal 20er Schnur und 14er Haken

verwendet werden.

 

Beim Angeln auf Raubfisch mit Köderfisch ist ein Stahlvorfach von mindestens 20 cm Länge zu verwenden.

Beim Spinnangeln hat sich keine weitere Angel im Wasser zu befinden.

Angehörige, Kinder, sowie Enkelkinder dürfen eine Angel des Mitgliedes benutzen, ohne selbst Mitglied zu sein. Diese Festlegung gilt auch für Gastangler.

Das Angeln und Ausbringen von Ködern vom Boot oder Ähnliches ist auf dem Vereinsgewässer verboten. Änderungen werden vom Vorstand beschlossen.

Das Betreten der Inselgruppen ist untersagt (Landschaftsschutzgebiet).

Mitglieder welche am Kohlehang Angeln möchten, können zum Transport ihrer Sachen ein Boot benutzen. Es ist aber darauf zu achten, dass ein Boot Zwecks Kontrollfahrten immer am Bootssteg vorhanden ist.

Rundfahrten sind mit einem Vorstandmitglied abzusprechen.

Es dürfen keine angelnde Sportfreunde gestört oder belästigt werden.


§ 11 Fangbegrenzung

Pro Angeltag (24 Stunden) dürfen pro berechtigten Angler drei Aale und drei Edelfische gefangen und mitgenommen werden. Nicht aber drei Edelfische von einer Art.

Untermassige Fische sind schonend und behutsam (mit feuchten Händen) ins Wasser zurück zu setzen.

Edelfische dürfen nicht gehältert werden.

Köderfische dürfen nur tot als Köder verwendet werden. Dies gilt, sofern keine anderen Verfügungen durch Organe wie Umweltschutz, Tierschutz oder Artenschutz bestehen. Das Fischereigesetz und die Fischereiordnung des Landes Sachsen Anhalt gelten entsprechend.


§ 12 Fangmeldungen

Jedes Vereinsmitglied hat am Jahresende eine Fangmeldung abzugeben, auch wenn nicht geangelt bzw. nichts gefangen wurde. Auch Gastangler haben nach Beendigung des Angelns die Gastangelkarte mit ausgefüllter Fangmeldung abzugeben, bzw. in den Briefkasten am Vereinsheim einzuwerfen.


§ 13 Gastangler

Gastangler haben sich nach der Satzung so wie nach dieser Haus- und Gewässerordnung zu richten.

Es muss ein gültiger Fischereischein und eine Angelberechtigung vorliegen.

Die Angelberechtigung für Gastangler ist nach Beendigung des Angelns in den Briefkasten am Anglerheim einzuwerfen auch wenn nichts gefangen bzw. mitgenommen wurde.


§ 14 Zusammenarbeit mit anderen Vereinen

Eine Zusammenarbeit mit fremden Vereinen wird vom Vorstand organisiert und in der Mitgliederversammlung beschlossen.

Der Angelverein "Petri Heil" e.V. ist ein Verein, welcher im Landes- Sport- Bund e.V. und im Stadt- Sport- Bund Halle e.V. organisiert ist. Änderungen können nur mit 100%iger Stimmbeteiligung und Zustimmung der Mitglieder erfolgen.


§ 15 Politische Betätigung

Der Angelverein "Petri Heil" e.V. ist eine Sportgruppe.

Politische Betätigung für oder gegen eine Partei oder deren Kandidaten ist im Verein und innerhalb des Vereinsgeländes verboten.

Werbung für den Angelverein und dessen Interessen kann betrieben werden.

Werbung für Privatpersonen oder Firmen sind verboten.

Ausgenommen hiervon sind Sponsoren des Vereines.


§ 16 Meinungsäußerung

Jedes Mitglied hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, sie muss sachlich begründet sein. Vorschläge die sich gegen die Natur, die Umwelt und den Angelverein "Petri Heil" e.V. richten, werden nicht bearbeitet.

Jedes Mitglied hat das Recht Vorschläge und Beschwerden einzureichen, diese sind schriftlich an den Vorstand zu richten oder können sachlich in der Mitgliederversammlung vorgebracht werden.


§ 17 Beschlüsse des Vorstandes

Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens 50 % des Gremiums anwesend sind. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes zustimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder dessen Vertreter gemäß BGB und der Satzung.

Ein Beschluss des Vorstandes ist bindend und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bei weitreichenden Entscheidungen kann der Ältestenrat vor der Beschlussfassung befragt werden. Der Ältestenrat hat eine beratende Funktion.

Bei Rechtsgeschäften über den Geschäftswert von 500,00 € ist die Zustimmung des Ältestenrates einzuholen. Bei Ausgaben über 2.500,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

Das Grundstück des Angelverein "Petri Heil" e.V. darf nicht, ohne seine Mitglieder zu befragen, vom Vorstand verschuldet oder verkauft werden. Ausgeschlossen sind Enteignungen durch berechtigte Behörden.

Die Gemeinnützigkeit des Vereines muss unter Ausnutzung aller rechtlichen Mittel und Möglichkeiten erhalten bleiben.


§ 18 Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr, jeweils im 1. und 4. Quartal des Jahres statt. Die Einladung hierzu erfolgt unter Nennung der Tagesordnung schriftlich an die zuletzt bekannte Adresse des Mitgliedes.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Angelverein "Petri Heil" e.V. oder im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, kann ein anderes Mitglied des Angelverein "Petri Heil" e.V. die Versammlung leiten. Dieses muss aber von der Versammlung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen so beschlossen werden.

In diesem Falle dürfen jedoch keine Beschlüsse von der Mitgliederversammlung gefasst werden.

Die Haus- und Gewässerordnung kann nur durch den Vorstand geändert werden, wobei eine zwei Drittel Mehrheit erforderlich ist. Diese Änderung ist dann durch die nächste Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zu beschließen. Dies gilt auch für Ergänzungen.

Die Anlagen zur Haus- und Gewässerordnung werden bei Notwendigkeit durch den Vorstand aktualisiert und ergänzt.


§ 19 Verstöße gegen die Satzung und Haus- und Gewässerordnung

Verstöße gegen die Satzung des Angelverein "Petri Heil" e.V.

und gegen die Haus- und Gewässerordnung durch Mitglieder des Angelvereins können zum Ausschluss aus dem Angelverein führen.

Der Vorstand ist berechtigt, bei groben Vergehen oder bei Häufung von Verstößen, die betroffenen Mitglieder fristlos aus dem Angelverein auszuschließen.

Der Vorstand ist verpflichtet, jeden Verstoß zu prüfen und danach gerecht und mehrheitlich eine angemessene Bestrafung auszusprechen. Dem Beschuldigten ist eine Stellungnahme vor dem Vorstand zu gewähren.

Werden Mitglieder durch andere Mitglieder verleumdet, denunziert, betrogen oder bestohlen, wird der Täter mit sofortiger Wirkung aus dem Angelverein ausgeschlossen.

Ein Ausschluss aus dem Verein kann vom Vorstand ausgesprochen werden, die Mitgliederversammlung entscheidet darüber abschließend.

Ausschluss aus dem Angelverein "Petri Heil" e.V. bedeutet automatisch auch Hausverbot. Es sind alle vereinseigenen Sachen (Schlüssel, Papiere und dergleichen) beim Vorstand abzugeben.

Angelsperren von vierzehn Tagen bis zu sechs Monaten sind an der Pinnwand im Vereinsheim anzuzeigen. Angelsperren von über sechs Monaten bis zu zwei Jahren werden mehrheitlich vom Vorstand festgelegt und durch die nächste Mitgliederversammlung bestätigt.


§ 20 Geltung

Diese Haus- und Gewässerordnung ist vom Vorstand des Angelverein "Petri Heil" e.V. erarbeitet worden. Sie gilt neben der Satzung für alle Mitglieder des Angelverein "Petri Heil" e.V. und für alle Gastangler und Gäste.

Sie wurde vom Vorstand am 20.09.2009 präzisiert und ergänzt.


§ 21 Gerichtsbarkeit

Die Gerichtsbarkeit für den Angelverein "Petri Heil" e.V. ist das Amtsgericht Halle.

Der Angelverein "Petri Heil" e.V. ist in das Vereinsregister mit der Nummer:

VR 20478 im Amtsgericht Stendal eingetragen.

 



Anlage 1

Vorstand des Angelverein "Petri Heil" e.V.

Vorsitzender Fuchs Uwe
Stellvertretender Vorsitzender    
Kassenwart Koslowski Matthias
Arbeits- und Gewässerwart    
1. Gewässerwart Handtke Klaus

2. Gewässerwart                        

 

 




 

Postanschrift:

 

Intern:

Angelverein "Petri Heil" e.V.   Angelverein "Petri Heil" e.V.
c/o. Uwe Fuchs   c/o. Uwe Fuchs
Dessauer Straße 156   Dessauer Str. 156
06118 Halle   06118 Halle


Anlage 2

Mindestmasse im Gewässer Krienitzanger (gemäß Fischereiordnung des Bundeslandes Sachsen Anhalt und Festlegung des Vorstandes)

Fischart

Mindestmass

Schonzeit

Aal 50 cm  
Aland aufgehoben  
Äsche 30 cm 01.12. bis 15.05.
Bachforelle 25 cm 15.09. bis 31.03.
Barbe 45 cm 01.04. bis 30.06.
Döbel aufgehoben  
Größe Maräne 30 cm  
Gründling aufgehoben ganzjährig
Graskarpfen 0 cm ganzjährig
Hasel 15 cm  
Hecht 50 cm 15.02. bis 30.04.
Karpfen 35 cm  
Kleine Maräne 12 cm  
Lachs 50 cm  
Meerforelle 40 cm  
Nase 0 cm  
Quappe 30 cm  
Rapfen 40 cm  
Regenbogenforelle 30 cm  
Saibling 25 cm  
Schleie 30 cm  
Ukelei aufgehoben  
Wels ohne
aufgehoben
Zander 50 cm  
Zährte / Rußnase 30 cm  
Zope 25 cm  


Anlage 3

Geschützte Fischarten (gemäß Fischereiordnung des Bundeslandes Sachsen Anhalt und Festlegung des Vorstandes)

  • Bachneunauge           
  • Barbe                               aufgehoben FischO LSA
     
  • Bitterling
  • Elritze
  • Finte
  • Flussneunauge
  • Graskarpfen
  • Groppe
  • Große Maräne                 aufgehoben FischO LSA  
  • Lachs
  • Maifisch
  • Meerforelle
  • Meerneunauge
  • Moderlieschen
  • Nase
  • Rapfen                             aufgehoben FischO LSA
  • Schlammpeitzger
  • Schmerle
  • Schneider
  • Steinbeißer
  • Stör
  • Nordseeschnäpel
  • Weißflossengründling

 

 

Gültig ab: 01.10.2017

 

Der Vorstand



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Haus- und Gewässerordnung des Angelverein "Petri Heil" e. V.


§ 1 Mitgliedschaft

Jeder unbescholtene Bürger Deutschlands hat die Möglichkeit Mitglied im Angelverein "Petri Heil" e.V. zu werden.

Er muss das 12. Lebensjahr vollendet haben und sich nach der Satzung und dieser Haus- und Gewässerordnung richten.

Alle Mitglieder des Angelvereins sind gleichberechtigt und haben sich im Sinne von Kameradschaftlichkeit und Sportlichkeit zu verhalten.


§ 2 Probezeit

Jeder Antragsteller auf Mitgliedschaft im Angelverein "Petri Heil" e.V. hat sich in einer Probezeit von einem Jahr zu bewähren.

Grobe Verstöße gegen die Satzung und die Haus- und Gewässerordnung werden mit sofortigem Ausschluss aus dem Angelverein geahndet.


§ 3 Rechte der Mitglieder

Jedes Mitglied hat das Recht am Vereinsleben teilzunehmen und die Geräte und Boote des Vereines zu nutzen.

Jedes Mitglied hat das Recht in der Probezeit (1 Jahr) unter Aufsicht eines Mitgliedes mit Angelberechtigung im Vereinsgewässer zu angeln.

Sollte während der Probezeit der Fischereischein nicht erworben werden, besteht Angelverbot bis zum Erwerb des Fischereischeines.

Jedes Mitglied hat das Recht, über die Finanzen des Vereins Auskunft zu erhalten. Zur Jahresendversammlung werden die Finanzen des Vereins dargelegt. Die Verwaltung der Finanzen des Vereins obliegen dem Kassenwart. Über die Finanzen kann nur der Vorstand verfügen. Der Kassenwart ist dem Vorstand und den Kassenprüfern rechenschaftspflichtig. Die Gelder gehören allen Mitgliedern, keiner Einzelperson. Die Unterschriftsberechtigten für das Vereinskonto werden vom Vorstand festgelegt, wobei immer zwei Unterschriftsberechtigte bei Kontobewegung unterzeichnen müssen. Die Zahl der Unterschriftsberechtigten wird auf vier begrenzt. Bei Fehlentscheidung oder dergleichen kommen die Unterzeichner selbst auf. Wer Vereinsgelder veruntreut oder entwendet ist persönlich dafür haftbar.

Werden Daten, welche im Vertrauen an den Vorstand gegeben worden sind, weiter gegeben, so ist dies als Vertrauensbruch und als Verletzung des Datenschutzes zu werten. Die persönlichen Daten der Sportfreunde sind nur für vereinsinterne Angelegenheiten zu nutzen und nicht für persönliche Zwecke. Verlässt ein Sportfreund den Verein, so sind seine Daten spätestens nach 14 Tagen zu löschen bzw. zu streichen.

Das Anglerheim kann von jeden Vereinsmitglied nach absolvierter Probezeit genutzt werden .Bei internen Vereinsproblemen hat der Vorstand das Vorecht auf dessen Nutzung.

Die Unterkünfte sind sauber und aufgeräumt zu verlassen. Der Antrag auf Nutzung hat vorher im Tageskontrollbuch des Angelvereins stattzufinden.


§ 4 Pflichten der Mitglieder

Jedes Vereinsmitglied hat die Pflicht das Vereinseigentum zu schützen und zu mehren. Jedes Vereinsmitglied und jeder Gastangler hat sich an die gültigen Fangbegrenzungen, Mindestmasse und Schonzeiten gemäß gültigem Fischereigesetz und Fischereiordnung des Landes Sachsen/ Anhalt zu halten.

Jedes Vereinsmitglied und jeder Gastangler hat die Pflicht die Natur und die Umwelt zu schützen, seinen Angelplatz sauber zu halten und diesen sauber zu verlassen. Die Satzung und die Haus- und Gewässerordnung sind von jedem Mitglied und Gastangler zu beachten und nach den dortigen Festlegungen zu verfahren.

Bei Verstößen kann die Angelberechtigung bei Gastanglern ersatzlos eingezogen werden und Mitglieder des Angelvereins können aus dem Angelverein nach Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden.

Jeder Sportfreund des Angelvereins "Petri Heil" e.V. hat die Pflicht, im Rahmen seiner Möglichkeiten, an unserem Gewässer Kontrollen durchzuführen. Dabei hat er sich ordentlich vorzustellen und auszuweisen. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die kontrollierte Person auf unserem Privatgrundstück befindet. Nach 859 BGB müssen die Anweisungen des Eigentümers befolgt werden, ansonsten kann die entsprechende Person mit Gewalt vom Grundstück entfernt werden. Es kann aber auch über die Polizei erfolgen, wobei aber gleichzeitig Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen ist.

Jeder Sportfreund hat die Pflicht, unnatürliche Veränderungen am Gewässer oder der Natur sofort den Vorstand (schriftlich oder mündlich) zu melden (z.B. Fischsterben). Es ist unverzüglich das Umweltamt zu verständigen. An Sonn- und Feiertagen ist die Bereitschaft des Umweltamtes anzufordern, ansonsten das Polizeirevier Halle Süd, Telefon 0345 22423000 oder Polizeinotruf 110.

Hunde sind auf dem Vereinsgrundstück an der Leine zu führen.

Alle Mitglieder des Angelvereines haben dafür Sorge zu tragen, dass das Einfahrtstor zum vereinseigenen Gelände mit Einbruch der Dunkelheit, jedoch spätestens ab 20.00 Uhr verschlossen gehalten wird.


§ 5 Arbeitsstunden

Jedes Vereinsmitglied hat im Kalenderjahr mindestens zehn Arbeitsstunden für den Angelverein zu leisten. Davon sind acht Arbeitsstunden sind in den, vom Vorstand festgelegten Arbeitseinsätzen zu erbringen. Die restlichen Stunden sind individuell zur Pflege des Gewässers und der Angelstellen zu erbringen.

Bei Nichterbringung der Arbeitsstunden ist eine Vergütung in Höhe von 10,00 € pro Arbeitsstunde bis spätestens 15.12. des laufenden Jahres auf das Vereinskonto (Siehe Punkt 6) zu überweisen.

Sollte der Betrag nicht bezahlt bzw. die Stunden nicht geleistet werden, so erfolgt eine Angelsperre bis zur Begleichung der Schuld. Die Sperre endet mit der Begleichung der Schuld. Reststunden werden mit den, im Vorjahr geleisteten Stunden ergänzt, falls da ausreichend Arbeitsstunden geleistet wurden.

In jedem Falle entscheidet der Vorstand.


§ 6 Ruhende Mitgliedschaft

In Sonderfällen kann auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes eine ruhende Mitgliedschaft im Angelverein "Petri Heil" e.V. genehmigt werden.

Diese ist bis zum 30.09. des laufenden Jahres für das folgende Kalenderjahr schriftlich beim Vorstand für die Dauer von maximal ein Jahr zu beantragen.


§ 7 Beiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand des Angelvereins festgelegt und von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Die Mitgliedsbeiträge für ein Kalenderjahr betragen:

Vollzahler 70,00 €
Rentner ab 01.01.2000 40,00 €
Rentner vor 01.01.2000 40,00 €
Lehrlinge, Studenten 40,00 €
passive Mitglieder 20,00 €
Schüler ohne eigenes Einkommen 20,00 €

Aufnahmegebühren:

Vollzahler, Rentner 60,00 €
Lehrlinge, Studenten, Schüler 30,00 €
Passive Mitglieder 20,00 €

ab 01.01.2015 wir bei Aufnhame eines neuen Mitgliedes  eine Kaution für den Schlüssel  in Höhe von 50,- € erhoben.

Beim Austritt werden die  50,- €  zurück erstattt.

 

Beträge für Gastangelkarten:

Tageskarte 8,00 €
24 Stunden Karte 12,00 €

Betrag für nicht geleistete Arbeitsstunden:

Je nicht geleistete Arbeitsstunde 10,00 €

§ 8 Beitragszahlung

Die Mitgliedsbeiträge sind im Voraus, spätestens bis zum 15.10. des laufenden Jahres für das folgende Jahr zu entrichten. Sie sind von jedem Mitglied auf das Vereinskonto:

Angelverein "Petri Heil" e.V.
IBAN:    DE64 8005 3762 0387 0736 06
BIC   :    NOLADE21HAL
bei: Saalekreissparkasse
Zweck: Mitgliedsbeitrag für [Name, Vorname] Jahr [Kalenderjahr]

einzuzahlen.

Der Mitgliedsbeitrag ist durch den Vorstand rechtlich einklagbar.

Beiträge und Aufnahmegebühren so wie Spenden werden nicht zurück erstattet.


§ 9 Angelplätze

JedesMitglied kann sich einen Angelplatz am Vereinsgewässer Krienitzanger in Absprache mit dem Vorstand einrichten. Dieser ist weitestgehend Natur belassen zu gestalten. Der Zugang zum Wasser sollte 2,5 Meter Breite pro Angler nicht überschreiten.

Das Aufstellen von Unterstellmöglichkeiten (Zelten) ist nur zum Zweck des Angelns von 3 Tage erlaubt. Längere Aufenthalte sind vom Vorstand zu genehmigen. Das Aufstellen von Zelten erfolgt auf eigene Gefahr, der Verein ist nicht haftbar.

Das Grillen an den Angelstellen ist erlaubt, wenn eine befestigte nicht brennbare Fläche von 90 cm mal 90 cm vorhanden ist und ausreichend geeignete Löschmittel bereitgestellt werden.

Das Errichten und das Abbrennen von offenem Feuer ist nur an der ausgewiesenen Feuerstelle auf dem Vereinsgelände nach Absprache mit dem Vorstand erlaubt, nicht jedoch bei einer geltenden Waldbrandwarnstufe in Halle und Saalekreis (Brandschutz).


§ 10 Anzahl Angelgeräte

Geangelt werden darf maximal mit drei Angelruten, davon dürfen

eine Rute mit Friedfischköder
eine Rute mit Raubfischköder
eine Kopfrute Stipprute mit oder ohne Rolle, mit maximal 20er Schnur und 14er Haken

oder

zwei Ruten Friedfischköder
eine Kopfrute Stipprute mit oder ohne Rolle, mit maximal 20er Schnur und 14er Haken

verwendet werden.

 

Beim Angeln auf Raubfisch mit Köderfisch ist ein Stahlvorfach von mindestens 20 cm Länge zu verwenden.

Beim Spinnangeln hat sich keine weitere Angel im Wasser zu befinden.

Angehörige, Kinder, sowie Enkelkinder dürfen eine Angel des Mitgliedes benutzen, ohne selbst Mitglied zu sein. Diese Festlegung gilt auch für Gastangler.

Das Angeln und Ausbringen von Ködern vom Boot oder Ähnliches ist auf dem Vereinsgewässer verboten. Änderungen werden vom Vorstand beschlossen.

Das Betreten der Inselgruppen ist untersagt (Landschaftsschutzgebiet).

Mitglieder welche am Kohlehang Angeln möchten, können zum Transport ihrer Sachen ein Boot benutzen. Es ist aber darauf zu achten, dass ein Boot Zwecks Kontrollfahrten immer am Bootssteg vorhanden ist.

Rundfahrten sind mit einem Vorstandmitglied abzusprechen.

Es dürfen keine angelnde Sportfreunde gestört oder belästigt werden.


§ 11 Fangbegrenzung

Pro Angeltag (24 Stunden) dürfen pro berechtigten Angler drei Aale und drei Edelfische gefangen und mitgenommen werden. Nicht aber drei Edelfische von einer Art.

Untermassige Fische sind schonend und behutsam (mit feuchten Händen) ins Wasser zurück zu setzen.

Edelfische dürfen nicht gehältert werden.

Köderfische dürfen nur tot als Köder verwendet werden. Dies gilt, sofern keine anderen Verfügungen durch Organe wie Umweltschutz, Tierschutz oder Artenschutz bestehen. Das Fischereigesetz und die Fischereiordnung des Landes Sachsen Anhalt gelten entsprechend.


§ 12 Fangmeldungen

Jedes Vereinsmitglied hat am Jahresende eine Fangmeldung abzugeben, auch wenn nicht geangelt bzw. nichts gefangen wurde. Auch Gastangler haben nach Beendigung des Angelns die Gastangelkarte mit ausgefüllter Fangmeldung abzugeben, bzw. in den Briefkasten am Vereinsheim einzuwerfen.


§ 13 Gastangler

Gastangler haben sich nach der Satzung so wie nach dieser Haus- und Gewässerordnung zu richten.

Es muss ein gültiger Fischereischein und eine Angelberechtigung vorliegen.

Die Angelberechtigung für Gastangler ist nach Beendigung des Angelns in den Briefkasten am Anglerheim einzuwerfen auch wenn nichts gefangen bzw. mitgenommen wurde.


§ 14 Zusammenarbeit mit anderen Vereinen

Eine Zusammenarbeit mit fremden Vereinen wird vom Vorstand organisiert und in der Mitgliederversammlung beschlossen.

Der Angelverein "Petri Heil" e.V. ist ein Verein, welcher im Landes- Sport- Bund e.V. und im Stadt- Sport- Bund Halle e.V. organisiert ist. Änderungen können nur mit 100%iger Stimmbeteiligung und Zustimmung der Mitglieder erfolgen.


§ 15 Politische Betätigung

Der Angelverein "Petri Heil" e.V. ist eine Sportgruppe.

Politische Betätigung für oder gegen eine Partei oder deren Kandidaten ist im Verein und innerhalb des Vereinsgeländes verboten.

Werbung für den Angelverein und dessen Interessen kann betrieben werden.

Werbung für Privatpersonen oder Firmen sind verboten.

Ausgenommen hiervon sind Sponsoren des Vereines.


§ 16 Meinungsäußerung

Jedes Mitglied hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, sie muss sachlich begründet sein. Vorschläge die sich gegen die Natur, die Umwelt und den Angelverein "Petri Heil" e.V. richten, werden nicht bearbeitet.

Jedes Mitglied hat das Recht Vorschläge und Beschwerden einzureichen, diese sind schriftlich an den Vorstand zu richten oder können sachlich in der Mitgliederversammlung vorgebracht werden.


§ 17 Beschlüsse des Vorstandes

Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens 50 % des Gremiums anwesend sind. Ein Beschluss gilt als angenommen, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes zustimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder dessen Vertreter gemäß BGB und der Satzung.

Ein Beschluss des Vorstandes ist bindend und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bei weitreichenden Entscheidungen kann der Ältestenrat vor der Beschlussfassung befragt werden. Der Ältestenrat hat eine beratende Funktion.

Bei Rechtsgeschäften über den Geschäftswert von 500,00 € ist die Zustimmung des Ältestenrates einzuholen. Bei Ausgaben über 2.500,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.

Das Grundstück des Angelverein "Petri Heil" e.V. darf nicht, ohne seine Mitglieder zu befragen, vom Vorstand verschuldet oder verkauft werden. Ausgeschlossen sind Enteignungen durch berechtigte Behörden.

Die Gemeinnützigkeit des Vereines muss unter Ausnutzung aller rechtlichen Mittel und Möglichkeiten erhalten bleiben.


§ 18 Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen finden zweimal pro Kalenderjahr, jeweils im 1. und 4. Quartal des Jahres statt. Die Einladung hierzu erfolgt unter Nennung der Tagesordnung schriftlich an die zuletzt bekannte Adresse des Mitgliedes.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Angelverein "Petri Heil" e.V. oder im Verhinderungsfall durch den stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, kann ein anderes Mitglied des Angelverein "Petri Heil" e.V. die Versammlung leiten. Dieses muss aber von der Versammlung mit der Mehrheit der gültigen Stimmen so beschlossen werden.

In diesem Falle dürfen jedoch keine Beschlüsse von der Mitgliederversammlung gefasst werden.

Die Haus- und Gewässerordnung kann nur durch den Vorstand geändert werden, wobei eine zwei Drittel Mehrheit erforderlich ist. Diese Änderung ist dann durch die nächste Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zu beschließen. Dies gilt auch für Ergänzungen.

Die Anlagen zur Haus- und Gewässerordnung werden bei Notwendigkeit durch den Vorstand aktualisiert und ergänzt.


§ 19 Verstöße gegen die Satzung und Haus- und Gewässerordnung

Verstöße gegen die Satzung des Angelverein "Petri Heil" e.V.

und gegen die Haus- und Gewässerordnung durch Mitglieder des Angelvereins können zum Ausschluss aus dem Angelverein führen.

Der Vorstand ist berechtigt, bei groben Vergehen oder bei Häufung von Verstößen, die betroffenen Mitglieder fristlos aus dem Angelverein auszuschließen.

Der Vorstand ist verpflichtet, jeden Verstoß zu prüfen und danach gerecht und mehrheitlich eine angemessene Bestrafung auszusprechen. Dem Beschuldigten ist eine Stellungnahme vor dem Vorstand zu gewähren.

Werden Mitglieder durch andere Mitglieder verleumdet, denunziert, betrogen oder bestohlen, wird der Täter mit sofortiger Wirkung aus dem Angelverein ausgeschlossen.

Ein Ausschluss aus dem Verein kann vom Vorstand ausgesprochen werden, die Mitgliederversammlung entscheidet darüber abschließend.

Ausschluss aus dem Angelverein "Petri Heil" e.V. bedeutet automatisch auch Hausverbot. Es sind alle vereinseigenen Sachen (Schlüssel, Papiere und dergleichen) beim Vorstand abzugeben.

Angelsperren von vierzehn Tagen bis zu sechs Monaten sind an der Pinnwand im Vereinsheim anzuzeigen. Angelsperren von über sechs Monaten bis zu zwei Jahren werden mehrheitlich vom Vorstand festgelegt und durch die nächste Mitgliederversammlung bestätigt.


§ 20 Geltung

Diese Haus- und Gewässerordnung ist vom Vorstand des Angelverein "Petri Heil" e.V. erarbeitet worden. Sie gilt neben der Satzung für alle Mitglieder des Angelverein "Petri Heil" e.V. und für alle Gastangler und Gäste.

Sie wurde vom Vorstand am 20.09.2009 präzisiert und ergänzt.


§ 21 Gerichtsbarkeit

Die Gerichtsbarkeit für den Angelverein "Petri Heil" e.V. ist das Amtsgericht Halle.

Der Angelverein "Petri Heil" e.V. ist in das Vereinsregister mit der Nummer:

VR 20478 im Amtsgericht Stendal eingetragen.

 



Anlage 1

Vorstand des Angelverein "Petri Heil" e.V.

Vorsitzender Fuchs Uwe
Stellvertretender Vorsitzender    
Kassenwart Koslowski Matthias
Arbeits- und Gewässerwart Kunze Holger
Gewässerwart Handtke Klaus
Vorsitzender Ältestenrat Lüdicke Peter



Postanschrift:

 

Intern:

Angelverein "Petri Heil" e.V.   Angelverein "Petri Heil" e.V.
c/o. Uwe Fuchs   c/o. Uwe Fuchs
Dessauer Straße 156   Dessauer Str. 156
06118 Halle   06118 Halle


Anlage 2

Mindestmasse im Gewässer Krienitzanger (gemäß Fischereiordnung des Bundeslandes Sachsen Anhalt und Festlegung des Vorstandes)

Fischart

Mindestmass

Schonzeit

Aal 45 cm  
Aland aufgehoben  
Äsche 30 cm 01.12. bis 15.05.
Bachforelle 25 cm 15.09. bis 31.03.
Barbe 45 cm  
Döbel aufgehoben  
Größe Maräne 30 cm  
Gründling aufgehoben ganzjährig
Graskarpfen 0 cm ganzjährig
Hasel 15 cm  
Hecht 50 cm 15.02. bis 30.04.
Karpfen 35 cm  
Kleine Maräne 12 cm  
Lachs 50 cm  
Meerforelle 40 cm  
Nase 0 cm  
Quappe 30 cm  
Rapfen 40 cm  
Regenbogenforelle 30 cm 15.09. bis 31.03.
Saibling 25 cm  
Schleie 30 cm  
Ukelei aufgehoben  
Wels ohne .
Zander 50 cm 15.02. bis 31.05.
Zährte / Rußnase 30 cm  
     


Anlage 3

Geschützte Fischarten (gemäß Fischereiordnung des Bundeslandes Sachsen Anhalt und Festlegung des Vorstandes)

  • Bachneunauge
  • Barbe                               aufgehoben FischO LSA
  • Bitterling
  • Elritze
  • Finte
  • Flussneunauge
  • Graskarpfen
  • Groppe
  • Große Maräne                 aufgehoben FischO LSA
  • Lachs
  • Maifisch
  • Meerforelle
  • Meerneunauge
  • Moderlieschen
  • Nase
  • Rapfen                            aufgehoben FischO LSA
  • Schlammpeitzger
  • Schmerle
  • Schneider
  • Steinbeißer
  • Stör
  • Wandermaräne
  • Wels
  • Zährte

 




Gültig ab: 01.10.2017

Der Vorstand



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